1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1 Die Event-Dienstleistungen werden im Hotel erbracht. Unter dem Teil des Vertrags, der sich auf Event-Dienstleistungen bezieht, ist in diesem Fall der Mietvertrag (im Folgenden „Mietvertrag“) zu verstehen.

1.2 Die genauen Einzelheiten zu den Event-Räumlichkeiten sind im Mietvertrag (im Folgenden „Event-Räumlichkeiten“) geregelt.

1.3 Sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, befindet sich in den Event-Räumlichkeiten eine Ausstattung. Die Liste mit der Aufstellung der Ausstattung wird dem Kunden nach Abschluss des Mietvertrags ausgehändigt.

2 GEGENSTAND DES MIETVERTRAGS UND ZWECK DER MIETE

2.1 Gegenstand des Mietvertrags ist die Verpflichtung des Anbieters, dem Kunden unter den im Mietvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bedingungen die Event-Räumlichkeiten zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung zu vermieten.

2.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Event-Räumlichkeiten vom Anbieter zu übernehmen und dem Anbieter den vereinbarten Mietpreis für die Event-Räumlichkeiten zu zahlen.

3 NUTZUNGSDAUER DER EVENT-RÄUMLICHKEITEN

3.1 Der Kunde ist berechtigt, die Event-Räumlichkeiten zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum (Tage und Uhrzeiten) zu nutzen (im Folgenden „Nutzungszeitraum der Event-Räumlichkeiten“).

3.2 Der Nutzungszeitraum der Event-Räumlichkeiten umfasst die Dauer des Aufbauens, die Dauer des eigentlichen Events sowie die Dauer des Abbaus nach Beendigung des Events, sofern zwischen dem Kunden und dem Anbieter nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Über die Übergabe und Übernahme der Event-Räumlichkeiten zu Beginn der Nutzungsdauer der Event-Räumlichkeiten sowie am Ende des Nutzungszeitraums der Event-Räumlichkeiten erstellen der Anbieter und der Kunde ein Übergabeprotokoll.

4 KAUTION, MIETE UND SONSTIGE ZAHLUNGEN

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, dem Vermieter den Preis für die Event-Dienstleistungen (im Folgenden „Mietpreis“ genannt) zu zahlen, der Bestandteil der Vergütung ist.

4.2 Die Miete umfasst die Kosten für die Anmietung der Event-Räumlichkeiten sowie die Energiekosten und gegebenenfalls auch die Kosten für die Anmietung der im Mietvertrag (Angebot) näher spezifizierten Technik. Die Höhe der Miete ist im Mietvertrag vereinbart.

4.3 Die Nutzungsdauer der Event-Räumlichkeiten kann nur mit Zustimmung des Anbieters verlängert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Event-Räumlichkeiten spätestens mit Ablauf der Nutzungsdauer der Event-Räumlichkeiten zu verlassen, gegebenenfalls auch über die Nutzungsdauer der Event-Räumlichkeiten hinaus, sofern der Anbieter dem zustimmt. Sollte der Kunde die Event-Räumlichkeiten nicht bis zum Ende der vereinbarten Nutzungsdauer der Event-Räumlichkeiten oder bis zu dem mit dem Anbieter vereinbarten Zeitpunkt verlassen, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 CZK für jede weitere angefangene Stunde zu zahlen, und zwar bis zur vollständigen Rückgabe der Event-Räumlichkeiten an den Anbieter.

5 NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR DIE EVENT-RÄUMLICHKEITEN

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Event-Räumlichkeiten so zu nutzen, dass diese nicht beschädigt werden.

5.2 Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den Event-Räumlichkeiten oder an deren Ausstattung entstehen, und zwar vom Zeitpunkt der protokollarischen Übernahme vom Anbieter bis zum Zeitpunkt der protokollarischen Rückübergabe an den Anbieter.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, für die Reinigung der Event-Räumlichkeiten zu sorgen und diesen spätestens bis zum Ablauf des Nutzungszeitraums der Event-Räumlichkeiten zu räumen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, das strikte Rauchverbot sowie die Brandschutz-, Hygiene- und sonstigen damit zusammenhängenden Vorschriften einzuhalten; insbesondere verpflichtet er sich, dafür zu sorgen, dass der Ablauf der Veranstaltung die Hotelgäste nicht durch Lärm belästigt, d.h. sicherzustellen, dass der Lärm der Veranstaltung die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet.