1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Die Unterkunft-Dienstleistungen werden in unserem Hotel erfolgen. Unter dem Teil des Vertrags, der sich auf Unterkunft-Dienstleistungen bezieht, ist in diesem Fall der Unterkunftsvertrag (im Folgenden „Unterkunftsvertrag“) zu verstehen. Bestandteil des Unterkunft-Vertrags ist die Hotel-Hausordnung (im Folgenden „Hausordnung“ genannt), die unter anderem auf der Website des Anbieters eingesehen werden kann. Sekundär finden § 2326 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung.
1.2 Die Unterkunftseinheiten im Hotel, in denen der Kunde untergebracht wird (im Folgenden „Unterkunftseinheiten“), deren Anzahl, der Zeitraum der Unterbringung in den Unterkunftseinheiten, die Anzahl der in den Unterkunftseinheiten untergebrachten Gäste sowie etwaige weitere individuell vereinbarte Zusatzleistungen (in diesem Anhang Nr. 3 nur „Unterkunft“), sowie der Preis für die Unterkunft werden zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Unterkunftsvertrag und somit im Angebot vereinbart.
2 PREIS
2.1 Der Preis für die Erbringung der Unterkunft-Dienstleistungen ist in der Vergütung enthalten. Wird die Vergütung nicht vertragsgemäß entrichtet, ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Kunden im Hotel unterzubringen.
2.2 Der Preis für die Erbringung von Unterkunft-Dienstleistungen umfasst den Preis für die Unterbringung in der jeweiligen Unterkunftseinheit (bzw. in den Unterkunftseinheiten) für die vereinbarte Anzahl von Gästen sowie weitere, im Unterkunftsvertrag vereinbarte Zusatzleistungen (typischerweise kann es sich dabei um eine Gebühr für den Aufenthalt eines Haustiers usw. handeln).
3 RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
3.1 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
3.1.1 spätestens 3 (drei) Tage vor dem Anreisetag eine namentliche Liste der Gäste, für die Unterkunft-Dienstleistungen erbracht werden sollen;
3.1.2 sich am Anreisetag zu der im Angebot angegebenen Uhrzeit im Hotel einzufinden;
3.1.3 am Anreisetag für die Unterkunft die erforderlichen Ausweisdokumente (gültigen Personalausweis, gültigen Reisepass) des Kunden und aller Gäste vorzulegen, die auf der Grundlage des zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossenen Unterkunftsvertrags im Hotel untergebracht werden;
3.1.4 dem Anbieter gegebenenfalls mitzuteilen, dass es sich bei den untergebrachten Personen um ausländische Staatsangehörige handelt;
3.1.5 bei der Ankunft in der Unterkunft das Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben;
3.1.6 dem Anbieter den Preis für die Unterkunft-Dienstleistungen gemäß den im Unterkunftsvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Zahlungsbedingungen zu entrichten und die Zahlung auf Aufforderung des Anbieters nachzuweisen sowie die örtlichen Abgaben zu entrichten, über deren Höhe der Kunde bei Abschluss des Unterkunftsvertrags informiert wird;
3.1.7 dem Anbieter eine Änderung der Anzahl der Gäste, die die Unterkunftseinheit(en) nutzen werden, dem Anbieter zu melden und, sofern der Anbieter dieser Änderung zustimmt, diese Gäste an der Rezeption des Hotels des Anbieters anzumelden und für diese Gäste den Preis für die Unterkunft gemäß der geltenden Preisliste des Anbieters zu begleichen;
3.1.8 dem Anbieter die Stornogebühren zu zahlen, sofern diese im Unterkunftsvertrag und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind;
3.1.9 vom Anbieter die für die Inanspruchnahme der Unterkunft erforderlichen Unterlagen und Gegenstände entgegenzunehmen (im Folgenden „anvertraute Gegenstände“);
3.1.10 sich an die Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters, den Vertrag, den Unterkunftsvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung sowie weitere interne und betriebliche Vorschriften und die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik einzuhalten und sich gemäß den guten Sitten zu verhalten;
3.1.11 auf Aufforderung des Anbieters jeglichen Schaden an den anvertrauten Gegenständen (einschließlich des Verlusts der anvertrauten Gegenstände) oder an anderem Eigentum des Anbieters zu ersetzen, den er selbst und/oder die untergebrachten Personen verursacht haben;
3.1.12 am letzten Tag der im Unterkunftsvertrag festgelegten Unterkunftsdauer die geräumte Unterkunftseinheit(en) dem Anbieter spätestens zu dem in der Hausordnung angegebenen Zeitpunkt zu übergeben; übergibt der Kunde die Unterkunftseinheit(en) später, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 500 CZK pro Zimmer in Rechnung zu stellen;
3.1.13 ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters keine Änderungen an der Unterkunftseinheit vorzunehmen.
4 LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
4.1 Der Anbieter ist über die in Absatz 11.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Gründe hinaus berechtigt, vor Ablauf der vereinbarten Unterkunftsdauer vom Unterkunftsvertrag zurückzutreten, und zwar unter der Voraussetzung, dass der Kunde und/oder die Gäste trotz einer Verwarnung durch den Anbieter die sich aus dem Unterkunftsvertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Hausordnung, weiteren internen und betrieblichen Vorschriften oder den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik sowie den guten Sitten ergebenden Pflichten grob verletzen. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden alle Leistungen zurückzugeben, die er vom Kunden auf der Grundlage des Unterkunftsvertrags oder im Zusammenhang damit erhalten hat (sofern diese nicht vom Kunden gemäß dem Unterkunftsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch genommen wurden), und zwar nach Verrechnung einer etwaigen Stornogebühr gemäß Absatz 11.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und zwar innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Tag des Erlöschens des Unterkunftsvertrags.
5 HAFTUNG DER PARTEIEN
5.1 Fall der Verlust oder Diebstahl eines Gegenstands festgestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, dies dem Anbieter unverzüglich zu melden.
5.2 Der Anbieter ist verpflichtet, Schäden an Gegenständen zu ersetzen, die der Kunde in die für die Unterbringung oder die Aufbewahrung von Gegenständen vorgesehenen Räumlichkeiten gebracht hat, oder gegebenenfalls an Gegenständen, die dort für den Kunden bereitgestellt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Sache zu diesem Zweck vom Anbieter entgegengenommen wurde. Falls der Anbieter nachweist, dass der Schaden auch anderweitig entstanden wäre oder dass der Schaden durch den Kunden oder eine Person verursacht wurde, die den Kunden auf dessen Wunsch begleitet (typischerweise der Gast), ist der Anbieter von der Schadensersatzpflicht befreit. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch dessen Fahrlässigkeit entstehen, z.B. durch das Nichtabsperren der Unterkunftseinheit usw. Der Anspruch auf Schadensersatz muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach dem Tag, an dem der Kunde von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, geltend gemacht werden. Auf Wunsch des Kunden nimmt der Anbieter Geldbeträge, Schmuck oder sonstige Wertsachen vom Kunden zur Verwahrung entgegen (bzw. im Hotelsafe an der Rezeption des Hotels), es sei denn, es handelt sich um gefährliche Gegenstände oder um Gegenstände, deren Wert oder Umfang für das Hotel unverhältnismäßig ist.
5.3 Der Kunde haftet für Schäden an den anvertrauten Gegenständen (einschließlich deren Verlust) sowie an sonstigem Eigentum des Anbieters, sofern er nicht nachweisen kann, dass weder er noch eine andere untergebrachte Person den Schaden verschuldet hat. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter diesen Schaden auf der Grundlage einer schriftlichen Aufforderung des Anbieters innerhalb der in der Aufforderung angegebenen Frist und in der dort angegebenen Weise zu ersetzen. Dieser Anspruch des Anbieters auf Schadensersatz erstreckt sich auch auf Schäden, die vom Anbieter erst nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden im Hotel festgestellt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Anweisungen des Anbieters, die sich aus dem Unterkunftsvertrag, der Hausordnung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik durch die Gäste und/oder sonstige Personen, die den Kunden gegebenenfalls besucht oder gemeinsam mit ihm Zeit im Hotel verbracht haben.